Interessantes rund um die Pflege
Ja!
Wer bei einer Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt im häuslichen Umfeld die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen muss, um vorübergehend oder auch längerfristig medizinisch versorgt zu werden, bekommt diese Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen vom Haus-Arzt verordnet.
Beispiele für verordnete Leistungen sind:
- Krankenhausverhinderungspflege (zur Vermeidung eines längeren Krankenhausaufenthaltes / üblicherweise nach einem Krankenhausaufenthalt)
- Gabe von Insulin (soweit der Patient hierbei Unterstützung benötigt)
- Wundversorgung (soweit der Patient hierbei Unterstützung benötigt)
Häusliche Krankenpflege
Grundpflege
Behandlungspflege
auch psychiatrische Krankenpflege
Hauswirtschaftliche Versorgung
wird auf Verordnung erbracht und bedarf einer Zuzahlung (ähnlich wie zum Beispiel bei Krankengymnastik oder Massagen). Wer von der Zuzahlungspflicht befreit ist, muss selbstverständlich auch nichts zuzahlen.
Sobald einer pflegebedürftigen Person eine Pflegestufe bewilligt wird, hat sie Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Dabei handelt es sich um finanzielle Unterstützungen von der Pflegekasse, damit der Betroffene zu Hause optimal versorgt werden kann.
Pflegegeld wird entsprechend der Pflegestufe gezahlt und kommt meist den Angehörigen zugute, die sich um den Pflegebedürftigen kümmern.
Reichen die Kräfte des pflegenden Familienmitglieds nicht mehr aus, kann der Betroffene Pflegesachleistungen beantragen, mit denen ein ambulanter Pflegedienst bezahlt wird. Beides kann als Kombinationsleistung genutzt werden, zum Beispiel, wenn ein Angehöriger einen Teil der Pflege übernehmen kann und der ambulante Pflegedienst die notwendige Pflegeleistung ergänzt.
Die Kontinuität unseres Personals ist hoch.
Nur gesunde und ausgeruhte Mitarbeiter können gut pflegen. Für die Abdeckung einer Schicht benötigen wir zwei Vollzeitkräfte oder vier Teilzeitkräfte für 365 Tage. Hinzu kommen Urlaubs- und Krankheitsvertretungen.
Im Erstgespräch wird die Einsatzzeit abgesprochen, sie kann aufgrund von Wetterverhältnissen, der Verkehrslage oder einem Notfall während der Pflegetour um ca. eine halbe Stunde schwanken. Wir bemühen uns jedoch, Ihre gewünschte Uhrzeit einzuhalten.
Wenn der Patient alleinstehend ist und die Türe nicht ohne Gefahr selbstständig öffnen kann, ist dies zur Sicherheit des Patienten unumgänglich.